Der Gutachterausschuss bei der Stadt Kempten hat gemäß Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet neu festgesetzt. Diese Richtwerte sind bedeutsam vor allem zur Wertermittlung von Immobilien, für die Besteuerung von Grund und Boden oder für Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Sie werden alle zwei Jahre auf den neuen Stand gebracht.
Der Bodenrichtwert gilt jeweils für einen Quadratmeter Grundstück. Er ist ein Durchschnittswert für Flächen in der Stadt mit gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Außerdem ist er abhängig davon, ob auf dem Grundstück schon gebaut werden kann oder ob es sich beispielsweise erst um Bauerwartungsland handelt.
Der letztendliche Verkehrswert eines Grundstückes kann vom Bodenrichtwert abweichen. Dafür können verschiedene Umstände verantwortlich sein – wie Lage, Erschließungszustand oder die Form des Grundstücks.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte in Kempten sind in der Zeit vom 26.10.2015 bis 26.11.2015 kostenfrei bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Kronenstraße 8, 2. Stock, Zimmer 203, zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung möglich. Nach diesem Zeitraum wird für jede Einzelauskunft eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Bodenrichtwerte über das entsprechende Informationssystem www.boris-bayern.de zu erhalten. Die Gebühr für eine Einzelauskunft beträgt dort 25 Euro, die Gebühr für die Dauerauskunft 150 Euro.