In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause entschied der schwäbische Bezirkstag noch über zahlreiche soziale Maßnahmen, die zuvor eingehenden in den Ausschüssen beraten worden waren.
So wurden acht zusätzliche teilstationäre Plätze in einer Vorschulgruppe der Heilpädagogischen Tagesstätte der Rummelsberger Diakonie in Nördlingen bewilligt, überwiegend für Kinder, bei denen die Betreuung auf einem integrativen Kindergartenplatz gescheitert sei. Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im sozialen und emotionalen Bereich wird durch den Verein Schwabenhilfe eine Heilpädagogische Tagesstätte mit zehn Plätzen in der Bürgermeister-Bohl-Straße in Augsburg eingerichtet, auch dem stimmten die Bezirksräte zu.
Positiv beschlossen wurde zudem das Vorhaben der Regens-Wagner-Stiftung in Dillingen, eine Wohngruppe für sieben Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung in ein Angebot für Erwachsene umzuwandeln, damit die jungen Leute in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Hoher Bedarf besteht bei Angeboten für Menschen mit Autismus. Dem Antrag der Lebenshilfe im südlichen Landkreis Oberallgäu, in Bad Oberdorf, insgesamt 16 Dauerwohnplätze und einen Kurzzeitpflegeplatz für die Betroffenen zu schaffen, wurde zugestimmt.
Auch die Erweiterung der Werkstatt für behinderte Menschen bei Regens-Wagner in Lautrach um 36 Plätze wurde beschlossen, in der Werkstatt herrscht schon geraume Zeit Überbelegung.
Abgelehnt wurde der Antrag der Domus Mea Management GmbH auf Schaffung von 22 Wohnheimplätzen für seelisch behinderte und suchtkranke Menschen in Zusmarshausen. Sowohl die ärztlichen Fachberater des Bezirk Schwaben als auch der Gemeindepsychiatrische Verbund für die Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg und die Stadt Augsburg sowie die Vorstände der schwäbischen Gemeindepsychiatrischen Verbünde hatten zuvor aus fachlicher Sicht kritische Stellungnahmen bezüglich geplanter Größe und Standort des Projektes abgegeben.
Einstimmig beschlossen wurde der Antrag der CSU-Fraktion den Freistaat Bayern aufzufordern, die Förderrichtlinien für die Errichtung von Wohnheimplätzen so zu gestalten, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit auch der Erwerb und Umbau bestehender Immobilien möglich ist. Bislang werden vom Freistaat ausschließlich Neubauten gefördert, dies sei für die Einrichtung von neuen Wohngruppen oftmals ein Hindernis und entspreche auch nicht dem Gedanken der Nachhaltigkeit.