Eine 19-jährige Radlerin befuhr am Freitag gegen 09:00 Uhr die Memminger Donaustraße ortsauswärts. Hierbei benutzte sie den Gehweg zudem in falscher Richtung und benutze dabei nach Zeugenaussagen ihr Mobiltelefon.
Eine 36-jährige Pkw-Führerin, welche sich mit ihrem Fahrzeug aus einer Einfahrt tastete, und verkehrsbedingt an der Bordsteinkante anhielt, konnte nicht mehr verhindern, dass die so abgelenkte Frau in ihr Fahrzeug fuhr. Hierbei wurde die Radlerin leichtverletzt und der Pkw an der Beifahrertüre und dem Außenspiegel beschädigt. Die Fahrradfahrerin sieht sich nun neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund ihres grob verkehrswidrigen Verhaltens auch einer hohen Schadensersatzforderung ausgesetzt, da allein der materielle Schaden am Pkw auf 2000,- Euro geschätzt wird. Die Polizei Memmingen weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Benutzung eines Mobiltelefons auch auf dem Fahrrad verboten und mit einem deutlichen Verwarnungsgeld belegt ist. (PI Memmingen)