Auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Paul Wengert hat die Bayerische Staatsregierung aktuelle Zahlen zur Nahversorgung im Allgäu bekannt gegeben. Basierend auf Daten der Firma TradeDimensions und Auswertungen des Statistischen Landesamts gibt es im Oberallgäu in 3 von 28 Gemeinden kein Lebensmittelgeschäft mehr. Auch die Zahlen für Unternehmen des Lebensmittelhandwerks sind rückläufig. „Ich finde diese Zahlen alarmierend für einen Flächenlandkreis wie das Oberallgäu, in dem wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels für viele Gemeinden überlebensnotwendig sind. Es darf nicht sein, dass eine Gesellschaft immer älter wird, die Wege zum Einkaufen aber immer länger,“ reagiert Wengert auf die Antwort der Staatsregierung.
Der Landtagsabgeordnete sieht hier dringenden Handlungsbedarf und fordert Staatsminister Söder auf, Abstand von der geplanten Lockerung des Anbindegebots zu nehmen: „Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte haben weit ab auf der grünen Wiese nichts verloren! Sie müssen an die jeweilige Gemeinde angebunden und auch zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Ich spreche mich daher gegen die geplante Lockerung des Anbindegebots aus. Eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs ist für eine ländliche Region wie das Allgäu wichtig.“ Das Anbindegebot fordert bisher, Gewerbegebiete an bestehende Siedlungen anzugliedern. Konkrete Maßnahmen zu einer ausreichenden Nahversorgung sollen unter anderem von der Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ erarbeitet werden, die auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion vom Bayerischen Landtag im Juli 2014 eingesetzt wurde.
Weiterführende Information zum Auftrag der Enquete-Kommission (Landtagsdrucksache 17/2372 unter folgender Suchmaske zu finden: http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp )
Kapitel VII. Lebens-, Arbeits- und Wohnbedingungen
3. Welche Möglichkeiten gibt es, in allen Landesteilen eine ausreichendende Nahversorgung sicherzustellen?
a) Wie kann das System der zentralen Orte in Bayern sinnvoll reformiert werden, so dass für alle Teilgebiete eine bedarfsgerechte und ökologisch sinnvolle Grundversorgung sichergestellt ist?
b) Welche Art der Nahversorgung ist für die Menschen in Bayern aktuell ausschlaggebend bei der Auswahl des Heimatstandorts?
c) Welche Art der Nahversorgung ist mit Blick auf den demografischen Wandel künftig in allen Teilgebieten Bayerns von Bedeutung?
d) Wie kann der Konflikt zum Flächenverbrauch bei der Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbeflächen gelöst werden?