Wegen eines Versehens bei der Übermittlung einer Unterlage (Anlage 1 des Verordnungsentwurfs) und teilweiser Unstimmigkeiten im Grundstücksverzeichnis wird die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes für das Wasserschutzgebiet der Stadt Füssen in der Gemeinde Schwangau mit den aktualisierten Unterlagen wiederholt.
Die neuen Auslegungszeiten werden wieder durch die Gemeinde Schwangau veröffentlicht.
So können Einwendungen bis innerhalb eines Monats und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder der Gemeinde Schwangau erhoben werden.
(pm)