Am 5. Februar wurde der Betreiber eines Paketlieferdienstes im Landkreis Ostallgäu wegen Fluchtgefahr durch Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kempten festgenommen.
Zollbeamte des Hauptzollamts Augsburg ermittelten gegen den Betreiber eines Paketlieferdienstes wegen Sozialversicherungsbetrug. Seit Ende 2008 hatte dieser rund vierzig Kurierfahrer als Scheinselbstständige in seinem Unternehmen beschäftigt. Die Schadenssumme der nicht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge beläuft sich nach derzeitigem Stand der Ermittlungen auf mehr als 700.000.- Euro.
Der Hinweis eines Zeugen, der beschuldigte osteuropäische Staatsangehörige würde sich in seine Heimat absetzen, veranlasste das Amtsgericht Kempten, einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Fluchtgefahr zu erlassen.
Durch Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 Euro wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Der daraufhin entlassene Beschuldigte musste seine Ausweispapiere bei der zuständigen Staatsanwaltschaft abgeben. Bis zum Abschluss des Verfahrens ist er dazu verpflichtet, sich zweimal wöchentlich bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden.
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Als „Scheinselbstständige“ bezeichnet man Arbeitnehmer, die offiziell als Selbstständige auftreten, tatsächlich aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu dem vermeintlichen Auftraggeber stehen. Dieser entrichtet für seine Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Arbeitgebern, die Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten, drohenFreiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.