Weil er für den Betrieb seines Skidoo keine Ausnahmegenehmigung nach dem Bayer. Immissionsschutzgesetz und der Fahrzeugzulassungsverordnung hatte, muss ein Oberstdorfer nun beim Landratsamt Oberallgäu zur Anzeige gebracht werden.
Die Polizeiinspektion Oberstdorf weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für den Betrieb von allen motorisierten Schneefahrzeugen, dies sind auch Pistenraupen, auch für das Betreiben der Geräte außerhalb des öffentlich rechtlichen Verkehrsraumes Ausnahmegenehmigungen nach dem Bayer. Immissionsschutzgesetz notwendig ist. Genehmigungsanträge können beim Landratsamt Oberallgäu gestellt werden. (PI Oberstdorf)