Der Landkreis Lindau erhält auch in diesem Jahr 100.000 Euro als Bedarfszuweisung. „Ich freue mich über diese Nachricht aus München,“ so Landrat Elmar Stegmann. Auch wenn dies besagt, dass der Landkreis nach wie vor als förderfähig eingestuft wird. „Diese Bedarfszuweisung erhalten wir aufgrund unserer strukturellen Besonderheiten und Herausforderungen. Wir sind aber finanzpolitisch auf dem richtigen Weg und müssen weiterhin unsere solide und nachhaltige Haushaltswirtschaft fortsetzen.“ In Kürze wird der Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 vorliegen. Auch dieser Entwurf ist geprägt vom Schuldenabbau bei gleichzeitig sinnvollen Investitionen vor allem in den Bereich der Bildung.
30 der 71 Landkreise hatten 2014 Anträge auf Bedarfszuweisungen gestellt, für die bayernweit 17,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Förderung ist für Landkreise bestimmt, die aufgrund der strukturellen Gegebenheiten oder aufgrund von besonderen Aufgaben eine außerordentliche Belastung haben. Der Landkreis Lindau erhält die Zuweisung unter anderem aufgrund seines besonderen Flächenzuschnittes. Denn aufgrund der geographischen Besonderheit müssen viele Einrichtungen und Angebote doppelt vorgehalten werden.