Ein Seniorenheim aus Kempten hat sich vergeblich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg über eine öffentliche Kritik der Heimaufsicht gewehrt.
Die Einrichtung wollte erreichen, dass ein Eintrag im Internet durch die Heimaufsicht entfernt wird. Dem haben die Richter nicht entsprochen. Konkret ging es um einen Mann, der während der künstlichen Ernährung im Bett lag. Dabei habe Erstickungsgefahr bestanden. Genau das hatte die Heimaufsicht bemängelt und ein Zwangsgeld bei weiteren Verstößen angedroht.