Anträge auf Fahrtkostenerstattung für Schüler weiterführender Schulen und Berufsschulen für das Schuljahr 2013/14 müssen bis spätestens 31. Oktober gestellt werden. Darauf weisen das Landratsamt Oberallgäu und die Stadt Kempten hin.
Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Fahrtbelege für den Weg von und zur Schule. Antragsberechtigt sind Schüler und Auszubildende, die keinen Beförderungsanspruch mehr besitzen und deren Beförderungskosten die gesetzliche Eigenbeteiligung pro Familie von 420 Euro im Schuljahr übersteigen.
Die Grenze gilt nicht bei Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder.
Anträge und weitere Informationen zur Fahrtkostenerstattung erhalten Landkreisschüler beim Landratsamt in Sonthofen unter Telefon 08321 / 612-235 oder 612-243 oder im Internet: www.oberallgaeu.org und Schüler der Stadt Kempten unter der Nummer 0831/2525489 oder im Internet www.kempten.de