Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen Bescheid des Landratsamts Unterallgäu rund um einen Zwangstest in Sachen Rinder-Ruberkulose, kurz TBC, aufgehoben.
Allerdings fällten die Richter kein grundsätzliches Urteil gegen TBC-Tests. Stattdessen hatte das unterallgäuer Landratsamt nach Auffassung des Gerichts formale Gründe für die Aufhebung angegeben. Daher habe sich die Frage nach der allgemeinen Rechtsmäßigkeit nicht gestellt, so Pressesprecherin Katharina Kempf. Geklagt hatte ein Landwirt aus dem unterallgäuer Ettringen. Das Landratsamt Unterallgäu hat sich noch nicht entschieden, ob es einen neuen Bescheid ausstellt oder das Urteil anfechten wird.