Gestern kontrollierte die Schleierfahndung Pfronten auf der B310 bei Wiedmar nahe Füssen einen 38-jährigen Pkw-Fahrer und wurde fündig.
Neben dem Beifahrersitz hatte der Mann eine Taschenlampe mit eingebautem Elektroschocker liegen, auf der kein Prüfzeichen war. Da es sich um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand handelt, wurde der Taschenlampen-Elektroschocker eingezogen. Der Pkw-Fahrer wird wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz angezeigt. (PStF Pfronten)