Am Donnerstagnachmittag wurde ein 26-jähriger Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Beim Roller handelte es sich um ein sog. Kleinkraftrad, welches eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h hat. Da bei der Nachfahrt eine Geschwindigkeit von ca. 60 km/h festgestellt wurde und der Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse besaß, wurde der Roller sichergestellt. Für den Roller wird nun ein Geschwindigkeitsgutachten erstellt. Sollte das Kleinkraftrad nun als Leichtkraftrad eingestuft werden, erwartet den Fahrer eine Geldstrafe. Zudem wird er bei der Führerscheinstelle vorstellig werden müssen.