Zum nahenden Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass aufgrund der Brandgefahr rund um die bayerischen Schlösser keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen.
Dies gilt auch für die Schlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Wer in der Nähe der Schlösser den Jahreswechsel feiern wolle, solle sich an das Verbot halten, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch bittet die Schlösserverwaltung darum, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben der Silvesternacht.