Ein Arzt ist vor dem Amtsgericht Kaufbeuren vom Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.
Auch eine Geldstrafe von 5.400 Euro muss der Mediziner nicht bezahlen. Eine Richterin sah keine unmittelbare Schuld des Angeklagten am Tod eines von ihm betreuten Patienten. Der Drogensüchtige hatte wegen eines Wirbelsäulenschadens Schmerzpflaster erhalten. Diese hatte der Mann ausgekocht und sich die Substanz gespritzt. Daraufhin starb er an einem Atemstillstand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.