Bereits am Freitag wurde im Lindauer Hauptbahnhof ein türkischer Staatsangehöriger aufgegriffen, der sich nicht ausweisen konnte. Der 36jährige Mann gab an, dass er in Frankreich wohnt und dort auch seine Papiere hinterlegt sind.
In Zeiten einer internationalen Zusammenarbeit konnten ihm die Fahnder jedoch widerlegen, dass diese Angaben nicht stimmen. Der in Frankreich angegebene Wohnsitz war nicht existent und es bestand auch zu keiner Zeit dort ein legaler Wohnsitz. Der Mann war in Frankreich gänzlich unbekannt. Dem türkischen Staatsangehörigen erwartet nun ein Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz. Ihm wurde eine Ausreisefrist zum Verlassen des Bundesgebietes gesetzt.
(Polizeiinspektion Fahndung Lindau)