Um die Rinder-Tuberkulose nachhaltig einzudämmen, sollen noch im Herbst Rückkehruntersuchungen durchgeführt werden: Rinder, die in gefährdeten Gebieten geälpt wurden, sollen bei der Rückkehr in die Betriebe mit dem Simultantest auf Tuberkulose untersucht werden. Diese Rückkehruntersuchung darf frühestens 6 Wochen nach Beendigung der Sömmerung erfolgen, da frisch infizierte Rinder erst nach dieser Zeitspanne im Simultantest erkannt werden können.
Insbesondere bereits untersuchten Betrieben wird dringend empfohlen, die Sömmerungstiere bis zum Abschluss der Untersuchung abgesondert vom Restbestand (Heimweide, separate Stallung) zu halten. Auch wenn dies zum Teil nur mit einem erhöhten Aufwand möglich sein wird, kann nur durch diese Absonderung sichergestellt werden, dass eventuell auf der Alpe infizierte Tiere den übrigen gesunden Bestand nicht anstecken. Wenn sich das gesömmerte Tier angesteckt haben sollte, wird so auch vermieden, dass sich Sperrmaßnahmen auf den Heimatbetrieb auswirken.
Die Mitarbeiter des Veterinäramtes stehen für Fragen gerne beratend zur Verfügung. Die Kosten der Untersuchungen werden aus den für die Tuberkulosebekämpfung bereitgestellten Mitteln des Freistaats getragen. Beschläger, die mit ihren Tieren auf Alpen in Risikogebieten waren, werden dazu auch eigens vom Landratsamt angeschrieben.