Die Republikaner haben rund um einen Wahlwerbespot - in Anlehnung an ihre Po-Plakate - offenbar die "Arschkarte" gezogen. Ein Beschluss des Berliner Landgerichts besagt, dass ein Fernsehspot der rechten Partei nicht mehr ausgestrahlt oder online verbreitet werden darf. Auch eine Werbeagentur aus Kempten soll mitgemischt haben, berichtet die taz.
Schon die Wahlplakate der Republikaner hatten für Aufregung gesorgt. Schließlich zeigten diese Hintern in den Farben anderer Parteien, also gelb, grün, rot und schwarz. Verschiedene Politiker wollten sogar gegen diese Klagen, Erfolg hatte dies aus rechtlicher Sicht aber nicht. Stattdessen gab es eine große Aufmerksamkeit für die Partei, die die Republikaner ohne die Provokation vermutlich nie erreicht hätte.
Jetzt zum Ausklang der Wahlwerbekampagnen geht es aber weiter: Eine Kemptener Werbefirma soll nach Angaben der taz bei einer Agentur in Berlin Komparsen für einen Videodreh angefordert haben. Enge Tangas, bunte Hintern und tanzende Leute waren zu sehen, doch offenbar hatte niemand den Komparsen gesagt, für wen sie da schlussendlich vor der Kamera stehen. Mehrere Darsteller erreichten nun eine Einstweilige Verfügung. Der Clip darf also weder im Fernsehen noch online gezeigt oder verbreitet werden. Sollte dem nicht Folge geleistet werden, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Auf der Internetseite der Republikaner ist der Clip noch zu sehen, allerdings sind die Darsteller nicht mehr erkennbar. Abgesichert hatten sich die Filmer aber schon. Die Komparsen räumten "sämtliche weltweiten, zeitlich, räumlich und gegenständlich unbeschränkten Verwertungsrechte (...) in allen Medien und auf jede beliebige Art und Weise" ein. Der Anwalt sagte der taz, dass diese viel zu weit gegriffen seien. Bei den Darstellern soll es sich meist um junge Studenten handeln.
Die betroffene Kemptener Werbeagentur zeigte sich über die Vorwürfe gegenüber der taz erstaunt. Allerdings war der Geschäftsführer früher selbst bei den Republikanern aktiv. Das hat die Stadt Kempten bestätigt.