Bereits Mitte Juli wurde der Polizeiinspektion Buchloe ein angefahrenes, aber noch lebendes Wildschwein von einem Verkehrsteilnehmer gemeldet. Die Meldung ging bei der Polizei kurz nach Mittag ein. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, wurde dieses Wildschwein bereits am frühen Morgen angefahren. Es verendete kurz vor Eintreffen des zuständigen Jägers nach ca. achtstündigen Qualen im Straßengraben.
Ein 62-jähriger Pkw-Fahrer aus Kaltental konnte als Unfallfahrer ermittelt werden. Die vorgeschriebene Meldung des Unfalles beim Jagdpächter oder bei der Polizei unterließ er. Jetzt muss sich der Unfallfahrer wegen seines sorglosen Verhaltens wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei einem Unfall mit getötetem oder verletzten Schalenwild (das sind Wildarten wir Rehwild, Schwarzwild, Rotwild oder Damwild) eine Pflicht zur Meldung besteht. Diese kann beim zuständigen Jagdpächter oder bei der Polizei erfolgen. Verstöße können nach dem Bayerischen Jagdgesetz mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.