Nach der Einigung von Bund und Ländern in Berlin über die Hilfeprogramme zur Beseitigung der Hochwasserschäden erhalten geschädigte Bürger jetzt weitere Hilfen zur Schadensbeseitigung an ihren Wohngebäuden in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Instandsetzungskosten. In Härtefällen kann die Förderung erhöht werden.
Auch die Reparatur beschädigter notwendiger Hausratsgegenstände oder die Wiederbeschaffung zerstörten Hausrats sind förderfähig. Bereits erhaltene Soforthilfen werden angerechnet. Zuschussanträge sind bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu stellen. Dort erhalten die Bürgerinnen u. Bürger auch die notwendigen Antragsformulare.
Nach den Vorgaben der getroffenen Verwaltungsvereinbarung können ab sofort auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie öffentliche und private Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur Aufbauhilfe beantragen für die Kosten zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit (Investitionskosten und Ersatzbeschaffung von Umlaufvermögen) sowie für die Kosten der Wiederherstellung wirtschaftsnaher Infrastruktur. Die Höhe der Förderung: beträgt in der Regel bis zu 80% des Schadens, in Härtefällen bis zu 100%.
Für die Abwicklung auch dieser Hilfen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
Hilfen erhalten schließlich auch Städte und Gemeinden für Aufwendungen zur Beseitigung von hochwasserbedingten Schäden an der Infrastruktur. Gefördert werden insbesondere erforderliche Maßnahmen in historischen Innenstädten, an Plätzen und Parkanlagen, an Kindertageseinrichtungen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Sportstätten, an der verkehrlichen Infrastruktur sowie an geschädigten wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen. Ansprechpartner für die Kommunen in Schwaben ist die Regierung von Schwaben.