Liebe macht blind. Zumindest wenn es darum geht, im Pass nachzusehen, wie lange der Aufenthalt in einem fremden Land erlaubt ist. Einer 24-jährigen Serbin wurde das zum "Verhängnis".
Sie hatte ihren Freund in Frankreich besucht und dabei nicht auf die Dauer ihres Aufenthalts geachtet. Diese überschritt sie um mehr als 470 Tage. Als sie am 3.8.13 am Flughafen Memmingerberg in die Heimat ausfliegen wollte, stellte die Schleierfahndung den illegalen Aufenthalt fest. Vor ihrem Abflug musste die 24-Jährige eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Sie wird wegen eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz angezeigt. (PStF Pfronten)