Allgäuer Landwirte haben rund um ihre Forderung nach einer Aufhebung der Tbc-Sperren eine herbe Niederlage einstecken müssen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem Beschluss erklärt, dass diese völlig rechtens waren.
Damit haben die Landwirte in zweiter Instanz verloren. Weitere Rechtsmittel können nicht eingelegt werden. Die Kläger aus Sonthofen hatten allesamt zweifelhafte oder sogar positiv getestete Tiere in ihren Ställen. Zur Begründung nannte der Verwaltungsgerichtshof, dass die Sperren nicht willkürlich, sondern aufgrund einer Rechtsgrundlage erfolgt wären. Zudem seien die Tests zumutbar, da der Verdacht der Tuberkulose bislang nicht entkräftet sei.
Gewinner ist in diesem Fall das Landratsamt Oberallgäu. Der Verwaltungsgerichtshof hat der Behörde mit seinem Beschluss den Rücken gestärkt.
Anders als das Verwaltungsgericht hält der BayVGH die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz zwar für zulässig, vertritt aber die Auffassung, dass bei der gebotenen summarischen Prüfung Vieles dafür spreche, dass sich derzeit die Bestandssperre und ihre Beibehaltung als rechtmäßig erwiesen und deshalb keine Veranlassung bestehe, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklagen hiergegen anzuordnen. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof)