Die bayerische Staatsregierung hat dem Landkreis Ostallgäu eine Summe von 100.000 € zur Auszahlung von Soforthilfen für Schäden durch das Hochwasserereignis vom 31.Mai bis 02.Juni 2013 zugewiesen.
„Auch wenn wir bei weitem nicht so stark wie andere Teile Bayerns betroffen waren, wird auch bei uns schnell und unbürokratisch die Soforthilfe ausbezahlt,“ begrüßt Landrat Johann Fleschhut die Überweisung durch die Regierung von Schwaben. Erste wenige Anträge liegen dem Landratsamt bereits vor. Nun gelte es in enger Abstimmung mit den Gemeinden alle Geschädigten schnell mit den Hilfsmöglichkeiten zu versorgen. Bei bisher noch nicht gemeldeten Schäden bittet der Landrat um eine schnelle Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt.
Das Sofortgeld wird als Zuschuss gewährt, wenn
Das Sofortgeld beträgt 1.500 € pro Haushalt. Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beträgt das Sofortgeld bis zu 5.000 €. In besonderen Härtefällen sind auch höhere Beträge möglich.
Es reicht zunächst aus, dass versichert wird, dass das Sofortgeld für Ersatzbeschaffungen verwendet wird. Wird nur Sofortgeld beantragt, sind ein Schadens- und anschließender Verwendungsnachweis nicht zu führen. Das Sofortgeld wird auf anschließend gezahlte weitere Hilfen angerechnet.
Erhalten Geschädigte Versicherungsleistungen, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen.