Haftbefehl zur Gesundheitsvorsorge in Lindau
Am Abend des vergangenen Freitag wurden die Schleierfahnder von einer ungewöhnlichen Antwort eines 48-jährigen Polen überrascht. Bei diesem stellten die Fahnder im Bahnhof Lindau neben einer Alkoholisierung einen erst wenige Tage alten Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München fest.
Aufgrund eines Eigentumsdeliktes drohten dem Arbeitslosen 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, falls er die geforderten 520,- Euro nicht zahlen würde. Sogleich erklärte er, dass er lieber die Haftstrafe antreten möchte, da er dann in den nächsten Tagen wohl keinen Alkohol bekomme und außerdem Sport treiben könne.
Nachdem er seine Lebensgefährtin telefonisch über seinen zukünftigen Aufenthalt in Kenntnis gesetzt hatte, wurde er daraufhin noch in der Nacht in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert. Ob die angedachte Gesundheitsvorsorge für den weiteren Lebenswandel eine Auswirkung haben wird, bleibt abzuwarten.
(Polizeiinspektion Fahndung Lindau)
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