Weitere Masernfälle im Unterallgäu
Im Unterallgäu sind weitere Personen an Masern erkrankt: Dem Gesundheitsamt am Unterallgäuer Landratsamt wurden vier neue Fälle gemeldet. In diesem Zusammenhang bittet das Gesundheitsamt nochmals, im Impfbuch nachzusehen, ob ein vollständiger Schutz gegen eine Masernerkrankung besteht. Ist dies nicht der Fall, wird dringend zur Impfung geraten.
Masern sind doch eigentlich eine „Kinderkrankheit“. Warum also die Hinweise? Bei den Masern handelt es sich laut Gesundheitsamt keineswegs um eine harmlose Kinderkrankheit. Die Erkrankung kann insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen schweren Verlauf nehmen, sodass einige von ihnen sogar stationär behandelt werden müssen.
Wer kann an Masern erkranken? Masern könne jeder bekommen, der daran bislang noch nicht erkrankt und nicht geimpft sei, so das Gesundheitsamt. Übertragen wird die hochansteckende Erkrankung durch Tröpfcheninfektion.
Woran erkennt man eine Masern-Erkrankung? Eine Masern-Erkrankung ist im Anfangsstadium von anderen fieberhaften Infekten nicht einfach zu unterscheiden. Zu Beginn ähnelt die Virus-Erkrankung nämlich einem Infekt der oberen Atemwege, es kann also zu Fieber, Schnupfen, Husten oder einer Bindehautentzündung kommen. Etwa zwei Wochen nach der Ansteckung zeigt sich dann erst der maserntypische rotfleckige Ausschlag. Ansteckend ist die Erkrankung allerdings schon mehrere Tage, bevor dieser Ausschlag auftritt. Deshalb sollte man bei entsprechenden Symptomen und unvollständigem Impfschutz mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen. Dieser kann die Diagnose mit Laboruntersuchungen bestätigen.
Bringt es etwas, sich noch impfen zu lassen, wenn man erfährt, dass man Kontakt mit einem Erkrankten hatte? Dies ist durchaus noch sinnvoll. Eine Impfung sollte so schnell wie möglich - idealerweise innerhalb der ersten drei Tage nach dem Kontakt mit einem Erkrankten - erfolgen, um die Erkrankung zu verhindern. Eine spätere Impfung verhindert zwar die Erkrankung nicht mehr, kann aber den Verlauf abmildern. (PM)
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