Moderator: Hits der 70er bis Heute
Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Ein startendes Flugzeug am Allgäu-Airport in Memmingerberg
(Bildquelle: Allgäu Airport)
 
Unterallgäu - Memmingerberg
Freitag, 14. Juni 2013

Bund Naturschutz und Flughafengegner

Mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Allgäu-Airports wurden eine Verlängerung der Betriebszeiten in die Nachtstunden hinein und ein Infrastrukturausbau genehmigt. Damit soll eine Verdreifachung der Passagierzahlen im Vergleich zu heute ermöglicht werden. „Da die Lärmschutzbelange der umliegenden Bevölkerung völlig unzureichend berücksichtigt wurden und der Bedarf für einen Ausbau nicht nachgewiesen werden konnte, haben mehrere betroffene Bürger mit Unterstützung der Bürgerinitiative Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt“ so Gabriela Schimmer-Göresz, Vorsitzende der Bürgerinitiative „Bürger gegen Fluglärm e.V.“.

Auch die Gemeinde Westerheim und der Bund Naturschutz klagen: „Klimaschutzbelange wurden in dem Beschluss überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl der Luftverkehr heute schon weltweit ca. 10% der Klimalasten ausmacht - mit deutlich steigender Tendenz“, so Helmut Scharpf, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Memmingen-Unterallgäu.

 

Kein Bedarf

Der Bedarf für den Ausbau des Flughafens sei selbst nach Meinung der planfeststellenden Behörde nicht gegeben. Auf Seite 156 der Genehmigung durch das Luftamt (3/2013) ist nachzulesen: „… ist der Flughafen – auch ohne Durchführung baulicher Änderungen – kapazitiv jedenfalls in der Lage, nicht nur die im Prognose-Nullfall prognostizierten Flugbewegungen, sondern auch den Flugbetrieb im Planungsfall 2025 abzuwickeln.“

Die Startbahn sei für die derzeit verkehrenden Flugzeuge geeignet und nach internationalen Bedingungen zugelassen. Sie soll nun für größere Maschinen, die derzeit nur mit Sondergenehmigung starten und landen dürfen, ausgebaut werden.

Die Umbaumaßnahmen machten den Flughafen entschieden unsicherer. So würden von der internationalen Luftfahrtbehörde empfohlene Sicherheitsflächen reduziert und in Startbahnflächen umgewidmet. Außerdem werde eine zweite Startbahn für Kleinflugzeuge im Einflussbereich der Hauptstartbahn gebaut. Die von internationalen Behörden (ICAO, 3.8.1 Taxiways shall be provided to permit the safe and expeditious surface movement of aircraft) und der Pilotenvereinigung Cockpit aus Sicherheitsgründen nachdrücklich geforderte Taxiway hingegen werde unverständlicherweise nicht gebaut. Offensichtlich fehle dazu das Geld. Der Airport-Geschäftsführer Schmid selbst erachtete in einem kürzlich geführten Interview diese Taxiway als für die Sicherheit dringend erforderlich, verzichte  aber in seinem Antrag darauf.

Insgesamt solle zur Abfertigung größerer Flugzeuge eine Fläche von über 325.000 m² neu geschaffen oder wesentlich verstärkt werden. Dies entspreche einer Kreisstraße von 50 km Länge. Außerdem sollen Gebäude mit einer Kubatur von über einer Million m³ gebaut werden. Dies entspreche rund 1.000 Einfamilienhäusern. Dass dies alles für 15 Millionen Euro zu haben sei, verortet die Bürgerinitiative in der Kategorie „Wunschtraum“.

„Allein die Kosten der flugbetrieblichen Anlagen würden von einem Gutachter auf 110 Millionen Euro geschätzt. Die Insolvenz mit  anschließender Rettung durch den Steuerzahler sei quasi vorprogrammiert“, so die Sprecher der Bürgerinitiative. Für die BI sei dies  Betrug am bayrischen Steuerzahler. Zur Erinnerung: Der Flughafen Baden Airport verschlang rund 200 Millionen Staatszuschüsse und wegen des Defizits beim Hahn Airport musste das Land Rheinland-Pfalz einen Nachtragshaushalt beschließen.

Die Verkehrsgutachter des Allgäu-Airports schätzten dessen Passagierpotential im Rahmen eines Gutachtens für die baden-württembergische Landesregierung im Jahr 2009 auf 710.000 Passagiere im Jahr 2025. Zwei Jahre später halten sie eine vierfache Passagierzahl (2,8 Mio.) für realistisch. Die Verkehrsprogose fuße auf einem Sammelsurium unrealistischer Annahmen, wie z.B. real um weniger als 1% jährlich steigende Preise für Treibstoff ab 2008. 50 Millionen Kraftfahrer in Deutschland sind in der Lage diese weltfremde Annahme zu widerlegen. Eine Aufzählung weiterer Fehler würde den Rahmen dieser Erklärung sprengen. Die Verkehrsprognosen müssen unter dem Stichwort „Wess‘ Brot ich fress‘, dess ‚ Lied ich sing“ in den Shredder wandern.

 

Klimaschutz nicht beachtet

Obwohl der Allgäu Airport als Klimakiller Nr.1 im Allgäu bezeichnet werden kann, weigerte sich das Luftamt Südbayern, das Thema Klimaschutz in die Abwägung mit aufzunehmen. Mit der Aussage, dass „regionale, nationale und internationale Klimaveränderungen in Folge des globalen Luftverkehrs nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens sind, da sie nicht dem konkreten Verfahren zugeordnet werden können“, (Planfeststellungsbeschluss Kap 3.4.2.3) begründet das Luftamt seine Weigerung das Thema zu behandeln.

„Wenn man dieser Logik der Planfeststellungsbehörde folgen würde, dann gäbe es keine globalen Klimaprobleme, weil es keine Verursacher gibt, denen der Ausstoß klimawirksamer Emissionen zugeordnet werden kann. Klimaschutz ist kein abstraktes Thema für internationale Konferenzen, sondern muss vor Ort umgesetzt werden“, kritisiert Harald Ruck, stellvertretender Vorsitzender der BN-Kreisgruppe die völlig unhaltbare Argumentation des Luftamtes.

Gerade durch den Billigflugverkehr, der am Flughafen Memmingerberg ausgeübt wird, wird nach Untersuchungen im Auftrag der Bundesregierung eine zusätzliche Nachfrage von Flugverkehr in einer Höhe von 25% - 40% des Aufkommens ausgelöst (Flughafenkonzept der Bundesregierung 2009, S.19f.). D.h. 25 – 40% der Fluggäste würden ohne dieses Angebot entweder Schiene oder Straße benutzen oder überhaupt nicht verreisen. Durch den Ausbau und die geplante Verdreifachung der Fluggastzahlen werden also deutliche zusätzliche Klimalasten geschaffen.

„Da die Behörden verpflichtet sind, bei einem Planfeststellungsverfahren alle relevanten Belange umfassend abzuwägen, ist der Beschluss rechtlich nicht haltbar“, so Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben. (pm)


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flughafen ausbau allgäu klage


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