Memmingen: Haftstrafe gegen Ingrid M. rechtskräftig
Die Revision von Ingrid M., in den Medien als Oma Ingrid bekannt, gegen ihre Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe ist verworfen worden, das Urteil ist rechtkräftig.
Ingrid M. wurde im August 2018 vom Amtsgericht Memmingen zu einer (unbedingten, also nicht zur Bewährung ausgesetzten) Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, da sie im April 2018 aus einem Supermarkt in Bad Wörishofen Puder, Wimperntusche, eine Gesichtscreme, Haarklammern und ein Sahnesteif entwendet hatte. Ingrid M. war zum Tatzeitpunkt einschlägig vorbestraft und stand wegen gleichartiger Delikte unter mehrfacher laufender Bewährung.
Das Verfahren hat, insbesondere aufgrund des Alters der im September 1933 geborenen Angeklagten, bundesweit Aufsehen erregt und nahm entsprechenden Raum in der Berichterstattung der Medien ein.
Sowohl die Staatsanwaltschaft, wie auch die Angeklagte, haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Das zuständige Landgericht Memmingen hat beide Berufungen verworfen und damit das Urteil des Amtsgerichts bestätigt.
Gegen dieses Urteil hat die Angeklagte durch ihren Anwalt Revision einlegen lassen, die das Ziel hatte, dass das Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben wird.
Zuständig für die Entscheidung über die Revision ist das Bayerische Oberste Landesgericht. Dessen 6. Strafsenat hat am 11. Oktober 2019 die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revision keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.
Die einstimmige Entscheidung erfolgte, wie in derartigen Fällen gesetzlich vorgesehen, ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Für Maßnahmen die den Vollzug der Haftstrafe betreffen ist nunmehr die Staatsanwaltschaft Memmingen zuständig.
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