Geldstrafe für den Vater des damals 14-Jährigen
Im Verfahren um den Amoklauf an einer Memminger Schule ist heute am Amtsgericht in Memmingen das Urteil gefallen. Der Vater des Schülers ist wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden.
Der damals 14-jährige Schüler hatte am 22. Mai 2012 in der Mensa seiner Schule einen Schuss aus einer Waffe abgegeben und sich anschließend einen stundenlangen Nervenkrieg mit der Polizei geliefert, indem er wild um sich schoss. Erst durch einen Warnschuss der Polizei hatte er gestoppt werden können. Das Motiv war nach Angaben des Schülers Liebeskummer gewesen. Der Vater war im Besitz von über drei Kilogramm Schwarzpulver sowie insgesamt 27 Schusswaffen gewesen. Über eine umgebaute Pistole, die der Schüler verwendet hatte, hatte er aber keine waffenrechtliche Erlaubnis gehabt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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