Maskenpflicht für Unterallgäuer Grundschüler aufgehoben
Ausnahme von der Maskenpflicht an Unterallgäuer Grundschulen: Schüler dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an ihrem Platz abnehmen, solange sie im festen Klassenverbund unterrichtet werden. Das hat Landrat Alex Eder am Dienstagabend entschieden und das Schulamt entsprechend informiert.
Eine Anfrage von Alex Eder nach einer Ausnahme von der Maskenpflicht hatten die Regierung von Schwaben und das bayerische Gesundheitsministerium am Dienstag abgelehnt. Dann wurde jedoch bekannt, dass die Stadt München die Maskenpflicht bei Grundschülern im Unterricht aufgehoben hat. Deshalb hat sich der Landrat noch am Abend dazu entschieden, bis zur rechtlichen Klärung des Themas auch im Unterallgäu eine Ausnahme an den Grundschulen zu machen.
Alex Eder hält die aktuelle Regelung zur Maskenpflicht für Schüler für nicht verhältnismäßig. „Zudem bestätigt auch das Robert Koch-Institut inzwischen, dass Kinder und jüngere Jugendliche nicht Treiber der Pandemie sind.“ Darüber hinaus gibt der Landrat zu bedenken, dass gerade die Einschränkung bei Kindern dazu führe, dass Eltern die Maßnahmen und damit die aktuelle Corona-Politik generell vermehrt ablehnen würden. „Wir erleben eine steigende Ablehnungshaltung, die uns insgesamt kein Stück weiterbringt.“ Eine Ausnahme für feste Klassenverbünde, in denen stets der gleiche Sitznachbar links und rechts sitze, stelle dagegen ein sehr gutes Mittelmaß dar. „Dies wird sicherlich auch von den Eltern deutlich besser akzeptiert, da es mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbarer ist.“
Die bayerische Corona-Ampel sieht eine Maskenpflicht für alle Schüler vor, sobald der Grenzwert von 50 Neuinfektionen überschritten wurde und diese auf Rot steht wie im Unterallgäu. Alex Eder wollte mit seiner Anfrage bei der Regierung von Schwaben und dem bayerischen Gesundheitsministerium eine Ausnahmeregelung für alle Schüler erreichen. Nun gilt die Ausnahme vorerst für Grundschüler.
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