Kinder- und Teeniebälle jetzt genehmigen lassen
Ist die stille Zeit vorbei, schon steigen im Unterallgäu wieder viele Faschingsbälle. Damit auch Kinder und Jugendliche in der fünften Jahreszeit richtig feiern können, gibt es im Landkreis extra Veranstaltungen für unter 16-Jährige. Diese sollten die Veranstalter jetzt schon vom Jugendamt genehmigen lassen. Darauf weist Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl hin.
Laut Jugendschutzgesetz dürfen unter 16-Jährige öffentliche Tanzveranstaltungen nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten besuchen, außer die Veranstaltung ist als Kinder- oder Teenagerball vom Jugendamt genehmigt. Dann können Kinder und Jugendliche ganz ohne Eltern Party machen. „Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen die Veranstaltungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen“, erklärt Veitenhansl:
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Es müssen vier volljährige Personen benannt sein, die die Kinder und Jugendlichen betreuen.
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Das Programm muss kinder- und jugendgerecht sein. Dazu zählen zum Beispiel Spiele, Tanz und alkoholfreie Cocktails.
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Ein Kinderball für Vier- bis Zwölfjährige darf maximal bis 18 Uhr dauern und es sollte kein Alkohol ausgeschenkt werden.
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Teenager zwischen zwölf und 17 Jahren können dank Ausnahmegenehmigung länger feiern - die Zwölf- und Dreizehnjährigen bis 22 Uhr, ab vierzehn Jahren sogar bis 24 Uhr.
Ein Genehmigungsformular erhalten Sie beim Kreisjugendamt unter Telefon (08261) 995 - 242 oder im Internet unter www.unterallgaeu.de/jugendschutzgesetz
Hier erhalten Sie auch den Veranstalterleitfaden, eine umfangreiche Broschüre rund um das Thema Jugendschutz bei Veranstaltungen.
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