Bad Wörishofen: Bürgermeister hält Stadtratsbeschluss für rechtswidrig
Der Erste Bürgermeister von Bad Wörishofen Paul Gruschka weigert sich im Thermenfall die Erlassbescheide zu fertigen. Er ist der Meinung, die Stadtratsbeschlüsse vom Dezember 2015 sind rechtswidrig und dass er sich mit der Fertigung der Erlassbescheide möglicherweise strafbar macht.
Hier die Begründung in Form einer Pressemitteilung der Stadt Bad Wörishofen:
Schon der Stadtratsbeschluss vom Juli 2015 wurde gegen die Stimme des ersten Bürgermeisters beschlossen, von ihm als rechtswidrig beanstandet und auch vom Landratsamt Unterallgäu für rechtswidrig gehalten.
Mit erneutem Stadtratsbeschluss vom Dezember 2015 beschloss der Stadtrat (wieder gegen die Stimme des ersten Bürgermeisters), dass der Beitrag für die Thermengesellschaften für die Jahre 2004 bis 2014 in einer Höhe festgesetzt wird, der rechnerisch einem Vorteilssatz von 30 Prozent entspricht. Auch diesen Beschluss hielt der Erste Bürgermeister für rechtswidrig und beanstandete ihn.
Das Landratsamt teilte mit, dass die rechtliche und politische Verantwortung beim Stadtrat liege und es aufgrund des Selbstverwaltungsrechtes gegen den Beschluss nicht vorgehe. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine rechtliche Überprüfung des Beschlusses nicht stattfand. Im Hinblick auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht bedeutet dies auch, dass der Stadtrat die entgangenen Einnahmen zu verantworten hat.
Die entgangene Summe würde vollumfänglich in den städtischen Haushalt einfließen und auch den Bürger im Hinblick auf die anstehenden Einsparungen weniger belasten. Wie bereits bekannt, müssen in diesem Jahr noch 1,47 Millionen im städtischen Haushalt eingespart werden.
Der Erste Bürgermeister hält den Beschluss weiterhin für rechtswidrig. Seine Gründe waren vom Landratsamt nicht geprüft worden.
Am 12.04.2016 fanden in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Untreue bei der Stadtverwaltung Durchsuchungen statt. Schon aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens sollte dessen Ausgang abgewartet werden, bevor die beschlossenen Bescheide erstellt werden.
Die Stadt Bad Wörishofen erhebt Fremdenverkehrsbeiträge gemäß ihrer Satzung aus dem Jahr 1978 von allen Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen.
Die Berechnung und die Festsetzung der Fremdenverkehrsbeiträge muss die Stadtverwaltung nach ihrer Satzung und der Rechtsprechung vornehmen. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat haben hinsichtlich der Höhe der Beiträge keinen Entscheidungsspielraum und sind an den Gleichheitssatz gebunden. Es besteht eine Vermögensbetreuungspflicht die Beiträge geltend zu machen, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Haushaltssituation.
Werden Fremdenverkehrsbeiträge nicht satzungsgemäß erhoben, entsteht der Stadt ein Schaden.
Ob eine mündliche Zusage des Bürgermeisters Singer erfolgte, Fremdenverkehrsbeiträge nicht zu verlangen, ist unbeachtlich, denn die Zusage wäre mangels Schriftform unwirksam.
Zudem rechtfertigen wirtschaftliche Erwägungen wie z.B. Betriebe anzusiedeln, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten oder in Aussicht gestellte Investitionen keinen Beitragserlass!
Nochmals in aller Deutlichkeit: Da in Bad Wörishofen eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung besteht, besteht auch die Verpflichtung zur ausnahmslosen Geltendmachung der Beitragsansprüche!
Wer Fremdenverkehrsbeiträge nicht satzungsgemäß geltend macht, setzt sich dem strafrechtlichen Risiko aus, wegen Untreue verurteilt zu werden.
Nach Meinung des Ersten Bürgermeisters dürfen wegen der strengen Bindung an das Gesetz im Abgabenrecht weder Vergleiche noch sonstige Vereinbarungen getroffen werden, die letztlich auf einen Erlass hinauslaufen würden.
Daher hielt der Erste Bürgermeister auch eine Mediation im Abgabenrecht für ungeeignet.
Meinungsverschiedenheiten müssen im Widerspruchsverfahren und im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit bindend entschieden werden.
Der Erste Bürgermeister warnt, dass bei Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Unternehmen beim künftigen Vollzug der Fremdenverkehrsbeitragssatzung mit vielen Widersprüchen und Klagen zu rechnen ist.
Die angespannte Haushaltslage der Stadt Bad Wörishofen verbietet ohnehin den Erlass von Beiträgen.
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