Durchgezogene Linie überfahren
Ein 28-jähriger ungarischer Staatsangehöriger verursachte einen Verkehrsunfall auf Höhe der Aral-Tankstelle in Schwangau. Weil ein Audi-Fahrer knapp vor ihm aus der König-Ludwig-Straße auf die B17 einbog, scherte der 28-jährige mit seinem Toyota trotz Überholverbot in Form einer durchgezogenen Linie aus, um diesen zu überholen.
Hierbei übersah er jedoch den Seat eines 46-jährigen Urlaubers aus Nordrhein-Westfalen, der gerade nach links in die Tankstelle einbiegen wollte. Der Toyota-Fahrer rammte den abbiegenden Seat, schanzte über den Randstein genau zwischen einem Schild und einem Fahnenmast hindurch und kam anschließend an der Böschung eines angrenzenden Feldes zum Stehen. Bei dem Unfall wurde glücklicherweise niemand verletzt.
Es entstand ein Sachschaden von ca. 10.000 Euro. Den Toyota-Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Der Seat-Fahrer wird ebenfalls wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit angezeigt, weil er nach links in die Tankstelle abbiegen wollte, obwohl dort ebenfalls eine durchgezogene Linie war.


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