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Ostallgäuer Panorama
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Ostallgäu - Nesselwang
Donnerstag, 5. November 2015

Nesselwang vergibt wieder die Goldene Nessel

In Nesselwang setzen sich viele Menschen freiwillig für die Allgemeinheit, das Gemeinwesen oder direkt für den Nächsten ein. Die Bereitschaft, sich persönlich einzubringen mit seiner Zeit, seinem Wissen und Können, seiner Erfahrung oder mit Spenden ist die praktische Umsetzung bürgerschaftlicher Gesinnung und ein Merkmal echter Bürgerkultur.

Der Nesselwanger Marktgemeinderat nahm 2004 den Vorschlag der Bürgerwerkstatt Kultur, Religion und Kunst sowie des Projektbeirates der Nesselwanger Vereine positiv auf und beschloss, jährlich beim Neujahrsempfang die „Ehrenamtlichen des Jahres“ mit der „Goldenen Nessel“ auszeichnen zu lassen.

Das Vorschlagsrecht für die Verleihung der „Goldenen Nessel“ liegt bei den Nesselwanger Vereinen, Institutionen, Parteien und allen Bürgerinnen und Bürgern. Als Kriterien für die Verleihung gilt u.a. die langjährige oder hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit in der örtlichen Gemeinschaft.

Der Verleihungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Marktgemeinderates, dem Ersten Bürgermeister und drei Personen, die von der Bürgerwerkstatt Kultur benannt wurden, insgesamt also sieben Nesselwanger Bürger/innen. Dieser Verleihungsausschuss entscheidet unabhängig, welche Personen, Gruppen oder Projekte ausgezeichnet werden.

Die nächste Ehrung ist für den Neujahrsempfang am 6. Januar 2016 vorgesehen. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Verantwortlichen der Nesselwanger Vereine, Institutionen, Parteien sind nun aufgerufen, Vorschläge für die Auszeichnung mit der „Goldenen Nessel“ schriftlich einzureichen. Die Vorschläge müssen die Person, die Gruppe oder das Projekt genau bezeichnen und eine kurze Begründung enthalten. Die Vorschläge werden im Hauptamt der Marktverwaltung bis spätestens Dienstag, den 01.12.2015 gesammelt und dann dem Verleihungssausschuss vorgelegt. Der Verleihungsausschuss ist nicht verpflichtet seine Entscheidungen zu begründen oder sich zu rechtfertigen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ergänzende Informationen gibt es beim Hauptamt im Nesselwanger Rathaus, Telefon 91 22 10.


Tags:
nessel ehrenamt auszeichnung bürger


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