Verfahren um Ortsumfahrung von Marktoberdorf ruht
Vor gut einer Woche hat der Ostallgäuer Kreistag in einer Resolution sein Befremden über das Ruhen des Verfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungs-gerichtshof zur Ortsumgehung von Marktoberdorf zum Ausdruck gebracht. Kreisrat und SPD-Landtagsabgeordneter Dr. Paul Wengert hakt nun nach.
Er will von Staatsminister Herrmann wissen, auf wessen Veranlassung das Ruhen des Verfahrens betrieben wurde und weshalb die Stadt Marktoberdorf nicht von Amts wegen unverzüglich darüber informiert wurde. Außerdem bittet der Abgeordnete den Minister dringend, das Verfahren wieder in Gang zu bringen und auf eine baldige Verhandlung hinzuwirken. Zudem hat Dr. Wengert eine umfangreiche parlamentarische Anfrage eingereicht.
In seinem Schreiben an den bayerischen Innenminister bringt Wengert sein Unverständnis zum Ausdruck, dass noch am 16. April der nicht beklagte 1,9 Kilo-meter lange Teilabschnitt der Ortsumfahrung Marktoberdorf/Bertoldshofen als Vorabprojekt eröffnet worden sei „ohne dass zu dem Stopp des Gerichtsverfahrens auch nur ein einziges Wort verlautbart wurde. Ganz im Gegenteil: Die Bevölkerung wartet seit langem auf die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und sieht sich nun in übler Weise getäuscht“, schreibt Wengert. Der SPD-Abgeord-nete bittet den Minister dringend, „umgehend dafür Sorge zu tragen, dass das Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wieder in Gang gebracht wird und zum anderen darum, die Landesanwaltschaft zu veranlassen, sich beim zuständigen Senat um eine rasche Terminierung zu bemühen“.
„Mich ärgert die ganze Angelegenheit sehr und ich will über den Fall Marktoberdorf hinaus wissen, wie oft die Staatsregierung in solchen Fällen in Bayern insgesamt das Ruhen von Gerichtsverfahren beantragt oder dem zugestimmt hat“, begründet Wengert, warum er darüber hinaus eine sog. Schriftliche Anfrage mit acht Fragen an die Staatsregierung gerichtet hat. Auf das Marktoberdorfer Projekt bezogen will er auch wissen, wann die Staatsregierung die notwendige Finanzierungsoption als gegeben ansieht und welche Schritte die Staatsregierung dafür unternimmt. Hintergrund dieser Frage ist die Auskunft des Innenministers, die Wengert am 25. Juli auf Anfrage erhalten hatte. Demnach hat sich die Bauverwaltung schon vor fast zwei Jahren entschieden, das Verfahren vorerst ruhen zu lassen, weil es für den zweiten Bauabschnitt „leider keine Finanzierungsoption“ gebe. Man werde die Fort-setzung des Verfahrens beantragen, sobald sich eine Finanzierungsmöglichkeit und damit eine Realisierung abzeichne, wurde dem Abgeordneten mitgeteilt.
„Hinter dem Bundesverkehrsministerium kann sich die Staatsregierung jedenfalls nicht verstecken; denn sie entscheidet im Rahmen der ihr vom Bund zugewiesenen Mittel selbst, wo diese eingesetzt werden“, stellt Wengert fest. „Was wir jetzt brauchen ist Baurecht; solange das Verfahren aber ruht, geht gar nichts voran und wir warten bis zum St.-Nimmerleins-Tag, während andere Maßnahmen realisiert werden“, zeigt Wengert die Konsequenzen für die Marktoberdorfer Umgehung auf. Schon in der Kreistagssitzung hatte Wengert darauf hingewiesen, dass von der Realisierung der Marktoberdorfer Umgehung Verkehrsmaßnahmen bis hinauf nach Füssen abhängen.
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