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Ostallgäu
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Ostallgäu - Marktoberdorf
Donnerstag, 17. September 2015

Ostallgäuer Einzuschulende müssen sich Untersuchungen unterziehen

Wer in die Schule gehen will, muss fit sein: Die vor kurzem eingeschulten rund 1.700 neuen Ostallgäuer und Kaufbeurer Erstklässler wissen das, denn sie haben die Schuleingangsuntersuchung bereits hinter sich. Kinder, die im kommenden Schuljahr 2016/17 die Schule besuchen möchten, müssen sich dieser Untersuchung ab Anfang Oktober unterziehen.

Die Schuleingangsuntersuchung dient dazu, den Entwicklungsstand des Kindes zu überprüfen, um gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen, die den Schulbesuch erschweren könnten, frühzeitig festzustellen. Die Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder Pflicht, die im kommenden Schuljahr 2016/17 schulpflichtig werden. Sie findet jährlich ab Anfang Oktober in 101 Kindergärten im Landkreis Ostallgäu und in der Stadt Kaufbeuren statt.

Überprüfung reicht vom Impfstatus bis zum Hörtest

Die Schuleingangsuntersuchung beinhaltet für alle Kinder ein Schuleingangsscreening durch eine sozialmedizinische Assistentin. Dabei werden die gesundheitliche Vorgeschichte, der Impfstatus sowie die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen, insbesondere der U9, ermittelt. Außerdem werden die Sehfähigkeit und das Gehör kontrolliert sowie die Sprache und die graphomotorischen Fähigkeiten (Schreibbewegungen) überprüft.

Kinder, für die kein Nachweis über die Teilnahme an der U9 vorliegt, können im Gesundheitsamt kostenfrei ärztlich untersucht werden. Dies stellt sicher, dass jedes Kind in Bayern vor dem Schulbesuch ärztlich untersucht wird. Werden bei der Schuleingangsuntersuchung Lern- und/oder Entwicklungsdefizite festgestellt, so sollen nach Möglichkeit noch vor Eintritt in die Schule entsprechende Fördermaßnahmen beziehungsweise Therapien eingeleitet werden, um vorhandene Defizite soweit als möglich auszugleichen und allen Kindern einen guten Start in die Schulzeit zu ermöglichen.


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schule kinder untersuchung landratsamt


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