Marktoberdorf begrüßt Ausbau der B 472 östlich der Stadt
Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens zum geplanten Ausbau der B 472 zwischen der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße bei Burk und der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße bei Etzlensberg hat die Stadt Marktoberdorf mit Schreiben vom 19.03.2015 umfangreich Einwendungen bei der Regierung von Schwaben erhoben.
„Wir begrüßen ausdrücklich den Ausbau dieses unfallträchtigen Straßenabschnittes, sehen aber im Interesse unserer Bürger noch erheblichen Nachbesserungsbedarf“, erklärt Bürgermeister Dr. Hell. Nach Ansicht der Stadt muss insbesondere das Parallelwegenetz als Gemeindeverbindungsstraße mit 5,50 m Breite ausgebaut werden. Die langsameren Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Fahrradfahrer und der örtliche und überörtliche landwirtschaftliche Verkehr können sich auf den bisher geplanten, nur 3 m breiten Feldwegen nicht gefahrlos begegnen.
Die Stadt kritisiert zudem, dass das Straßenbauamt die künftige Verkehrszunahme nur geschätzt hat. Da auf dieser Basis keine zuverlässigen Prognosen über die nach dem Ausbau zu erwartende Lärmbelastung der Anwohner angestellt werden kann, fordert sie die Einholung eines Verkehrsgutachtens und eine neue Lärmprognose.
Deutliche Nachbesserungen werden bei der Schulbusanbindung gefordert. Bürgermeister Dr. Hell: „Die geplante Buswendeschleife bei Selbensberg ist unzumutbar. Die Kinder aus Burk haben dann bis zu 1,8 km einfachen Fußweg zur Bushaltestelle. Es besteht die konkrete Gefahr, dass sie verbotenerweise die B 472 queren, da sie so einen Weg von über 1 km einsparen. Hier muss dringend nachgebessert werden.“
Nachdem das planfestzustellende Teilstück das letzte von Schongau bis Bertoldshofen an der B 472 ist, welches noch nicht ausgebaut wurde, muss nach Ansicht der Stadt schließlich sichergestellt werden, dass der Ausbau erst erfolgt, wenn die Umfahrung von Bertoldshofen einschließlich des neuen Anschlusses der B 16 neu an die B 12 bei Altdorf in Betrieb ist. Bürgermeister Dr. Hell betont: „Unsere besondere Pflicht ist hier auch der Schutz unserer Bevölkerung in Bertoldshofen, die bereits jetzt unter einem unzumutbaren Durchgangsverkehr mit hohem Schwerverkehranteil leidet.“
Die Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren wurden mit Hilfe der Expertise eines Fachplanungsbüros sowie einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei erarbeitet. Die Regierung von Schwaben muss nun über die fristgerecht eingegangenen Einwendungen entscheiden.
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