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Sendung: AllgäuHIT am Wochenende
 
 
Baustellen - künftig verboten im Gebiet Lamerdingen
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Ostallgäu - Lamerdingen
Dienstag, 11. Oktober 2016

Überschwemmungsgebiet an der Singold wird festgesetzt

Das Wasserwirtschaftsamt Kempten hat im Bereich der Gemeinde Lamerdingen an der Singold in Großkitzighofen das Überschwemmungsgebiet berechnet und in Karten dargestellt. Es handelt sich dabei um die Ermittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Gefährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare Planung.

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz verpflichtet die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren. Grundlage für die Ermittlung ist das 100‑jährliche Hochwasser. Ein 100‑jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

Künftig dürfen im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet keine neuen Baugebiete in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen und Erweiterungen baulicher Anlagen durchgeführt werden. Außerdem sind die Errichtung von Mauern, Wällen und ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden untersagt. Es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, die nicht nur eine kurzfristige Ablagerung von Gegenständen vorsieht, die den Wasserabfluss behindern oder die fortgeschwemmt werden können. Weiterhin sind das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, das Anlegen von Baum- oder Strauchpflanzungen (soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen) und die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart verboten.

Das Landratsamt Ostallgäu wird das Festsetzungsverfahren für das Überschwemmungsgebiet an der Singold in den nächsten Tagen einleiten. Die Pläne werden bei der Gemeinde Lamerdingen öffentlich ausgelegt und können dort – siehe dortige Bekanntmachung – und auf der Homepage des Landratsamtes Ostallgäu unter www.ostallgaeu.de/umwelt/hochwasser-singold.html eingesehen werden.


Tags:
Baustellen Natur Überschwemmung Gefahr


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