Bürgerbegehren für Strandbad in Hopfen mit Restaurant
"Der Endspurt war beeindruckend", so Initator Harald Vauk. Ca. 700 Bürger unterzeichneten in den letzten 4 Werktagen das Bürgerbegehren. Insgesamt haben über 1.600 Bürger das zweite Bürgerbegehren unterschrieben, um den Charakter des Strandbades in Hopfen mit zukünftig einem kleinen Restaurant zu erhalten, berichtet Vauk. In einer Pressemitteilung der Initiative zeigt er sich enttäuscht von Füssens Bürgermeister Paul Iacob.
Der offizielle Wortlaut der Pressemitteilung:
"Am Dienstag um 16:53 Uhr weichten wir die Unterschriften im Vorzimmer des Bürgermeisters ein. Es wurden über 400 Listen quittiert, die Anzahl der Unterschriften jedoch nicht erwähnt. Bei den Bekanntmachungen in der Stadtratssitzung verschwieg Paul Iacob den Stadträten vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes zum Strandbad, dass kurzfristig doch noch über 1.600 Unterschriften eingereicht wurden.
Paul Iacob ließ sich noch schnell telefonisch von seinem Anwalt beraten. Er wollte sicher gehen, ob er die Satzung für den Bebauungsplan Hopfen 14 - Uferstraße Süd dennoch verabschieden lassen könne. - Schließlich ging es ihm immer nur darum, dass der Badebetrieb am Hopfener Strandbad gesichert werden kann. Ohne Restaurant drohe ein
Chaos und die Zerstörung der angrenzenden Natur durch unkontrollierte Badegäste, betonte Iacob in der Stadtratssitzung am 29.01.2019.
Um Besucher und Stadträte nicht zu überfordern, ließ Paul Iacob die Einwendungen der Bürger und Vertreter öffentlicher Belange nicht vorlesen, sondern fasste diese nur kurz zusammen, gab die Abwägung der Verwaltung bekannt und holte sich ohne Diskussionen die Zustimmung der Stadträte durch Handzeichen ein. Das Vorlesetempo war rekordverdächtig und für die Besucher im übervoll besetzten Saal kaum verständlich. Dankenswerterweise bat Stadtrat Böhm darum, dass der Text am Whiteboard zum Mitlesen angezeigt werde.
So ging es im Galopp durch die ca. 30 Seiten Einwendungen, welche ein Teil der Stadträte nie gelesen zu haben schienen. Diskussionen schienen nicht erwünscht zu sein. Zumindest fragte Paul Iacob nie, ob es Unklarheiten gäbe oder ein Stadtrat die Abwägung der Verwaltung näher erläutert haben möchte. Erst als die Unstimmigkeiten zu den Abwägungen der Stadt Füssen zu den gefilterten Zusammenfassungen der Einwendungen nicht mehr zu übersehen waren, wagten aufmerksame Stadträte vorsichtige Widersprüche.
Einige Stadträte versuchten zumindest den Uferbereich und den Zugang zum Wasser dadurch zu gewährleisten, dass sie eine Zurücksetzung des Gebäudes anregten. Doch der Bürgermeister konterte, indem er darauf verwies, dass Badegäste auch östlich vom Restaurant bade gehen können. Wiederholt erwähnte er, dass eine Reduzierung des Strandbadgebäudes aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sei. - Da hätte sich jeder Stadtrat sofort fragen müssen, wie Herr Sentürk auf nur 350 qm wirtschaftlich einen privat finanzierten Neubau als Restaurant und Kiosk betrieben hätte, wenn am Hopfensee von ca. 1.000qm Nutzfläche eine geringfügige Reduzierung den finanziellen Ruin für den Investoren bedeuten würde.
Nun haben wieder die Anwälte das Sagen und es bleibt zu hoffen, dass die Stadtverwaltung die Satzung des Bebauungsplanes erst veröffentlicht, wenn die Gerichte einen rechtskräftigen Entscheid getroffen haben, sofern wir gegen die Ablehnung des zweiten Bürgerbegehrens oder der BUND, wie angekündigt, mit einer Verbandsklage vor Gericht zieht. Andernfalls könnte Fritz Schweiger ein Schadensersatzanspruch nach § 42 BauGb geltend machen. Auch diesen Umstand hat der Bürgermeister den Stadträten vor der Genehmigung der Satzung zum Bebauungsplan verschwiegen. - Naja, es ist ja auch nicht ein Geld, was er da verbrät. Im Stadtsäckl wird schon noch etwas Geld zu finden sein."
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