Über 30 Einbrüche im Allgäu und in Oberbayern geklärt
Eine Verkehrskontrolle beendete die Umtriebe zweier junger Einbrecher die sich über die Landkreise Ostallgäu und Weilheim-Schongau erstreckten. Bereits seit geraumer Zeit mussten sich die Beamten der Polizeiinspektionen Schongau und Füssen mit einer Vielzahl von Einbrüchen vor allem in den Gemeindebereichen von Lechbruck, Bernbeuren, Wildsteig, Steingaden, Prem, Rottenbuch und Füssen auseinandersetzen.
Insgesamt 24 Einbrüche in Vereinsheime und Kioske im Dienstbereich der Polizeiinspektion Füssen, sowie 12 entsprechende Einbrüche im Dienstbereich der Polizeiinspektion Schongau waren seit Herbst dieses Jahres bei den beiden Polizeiinspektionen gemeldet worden. Die Ermittler beider Dienststellen konnten im Rahmen der Tatortarbeit zahlreiche Spuren sichern, die auf einen Zusammenhang der Taten schließen ließen, zudem gab es aufgrund Zeugenaussagen bereits erste Erkenntnisse zu dem von den Tätern verwendeten Fahrzeug. Diese Erkenntnisse führten am Montagabend vergangener Woche zum Erfolg.
Im Bereich Lechbruck wurde gegen 22:30 Uhr ein entsprechender Kleinwagen festgestellt, der mit zwei Personen besetzt war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten der Polizeiinspektion Füssen fest, dass die beiden Insassen, ein 19-jähriger Ostallgäuer, sowie ein 14-jähriger Oberbayer als Täter für die Einbrüche in Frage kommen. Aufgrund der bei den Personen- bzw. anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen gefundenen Beweismittel verhärtete sich der Verdacht.
Letztendlich wurde eingeräumt, dass sie zumeist gemeinsam, aber auch in einzelnen Fällen mit noch mit drei weiteren Tätern auf Einbruchstour in den beiden Dienstbereichen gingen. Der 19-Jährige fungierte hierbei als Fahrer. Zudem wurden Teile der Beute von ihm benötigt, um die teils längeren Fahrten finanzieren zu können. Hauptsächlich hatten es die Täter auf Bargeld abgesehen, welches sie vorrangig in Vereinsheimen, Kiosken, aber auch in einer Schule vermuteten und in wenigen Fällen auch vorfanden.
Trotz der Häufigkeit der Einbrüche, hält sich der Entwendungsschaden mit ca. 2.500 Euro in Grenzen. Der Sachschaden, den die Einbrecher hierbei verursachten, dürfte deutlich höher bei etwa 6.500 Euro liegen. Die beiden Hauptverdächtigen werden sich nun ebenso, wie die zwischenzeitlich bekannten Mittäter vor Gericht für ihre Taten verantworten müssen. Zudem wird das Jugendamt von der Tätigkeit des 14-Jährigen informiert.
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