Österreichischer Taxifahrer fungiert als Schleuser
Am Sonntagmorgen (4. Oktober) hat die Bundespolizei auf der BAB 7 einen Taxifahrer als mutmaßlichen Schleuser entlarvt. Der Österreicher wird beschuldigt, einen Migranten gegen Zahlung einer vierstelligen Summe unerlaubt über die Grenze gebracht zu haben.
Kemptener Bundespolizisten stoppten in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen den 55-jährigen Fahrer eines in Österreich zugelassenes Taxis. Im Fahrzeug befand sich als Beifahrer ein 21-jähriger Afghane, der sich lediglich mit seinem österreichischen Asyldokument ausweisen konnte. Der Taxifahrer gab an, dass es sich nicht um eine gewerbliche, sondern um eine private, kostenfreie Fahrt für seinen Bekannten handeln würde. Bei der Nachschau im Auto fanden die Bundespolizisten jedoch versteckt in einem Rucksack 1.000 Euro in bar auf. Der Fahrer behauptete zunächst, das Geld habe vermutlich ein Kollege im Auto vergessen. Als daraufhin ein Beamter dem 55-Jährigen die Sicherstellung eröffnete, gab der Fahrer plötzlich zu, dass es sich doch um sein Geld handeln würde. Im Anschluss verweigerte der Mann jegliche Aussage.
Gegenüber den Bundespolizisten gab der mutmaßlich Geschleuste zu, dem Fahrer für die Mitnahme, die durch einen Mittelsmann zustande gekommen sei, das besagte Bargeld entrichtet zu haben. Weiter gab der Mann an, Auszubildender in einem Hotel in Österreich zu sein und da er nie Urlaub bekommen würde, wollte er sein Glück in Deutschland versuchen. Die Bundespolizisten konnten jedoch ermitteln, dass der Asylantrag des Migranten in Österreich bereits abgelehnt worden war und damit die Behauptung des Migranten widerlegen. Der 21-Jährige gab letztlich zu, gelogen zu haben und eigentlich nach Frankreich zu wollen, um dort einen Asylantrag zu stellen, nachdem in Österreich bereits alle Rechtmittel ausgeschöpft waren.
Die Polizisten beschlagnahmten nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Kempten den mutmaßlichen Schleuserlohn sowie die Mobiltelefone und entließen den Fahrer, der sich nun wegen versuchten Einschleusens verantworten muss, nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freiem Fuß. Die Beamten zeigten den Afghanen wegen versuchter unerlaubter Einreise an und leiteten ihn an die Landeserstaufnahmeeinrichtung Augsburg weiter.
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