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Symbolbild Polizeifahrzeug
(Bildquelle: Allgäuhit / Alexander Fleischer)
 
Ostallgäu - Buchloe
Montag, 19. Juni 2017

Sexuelle Belästigung in Buchloe

Weil er eine 14-jährige Schülerin gegen deren Willen küsste, festhielt und begrapschte, muss sich ein 18-Jähriger wegen sexueller Belästigung verantworten.

Dieser neue Paragraf 184i des Strafgesetzbuches stellt die Belästigung einer anderen Person durch Berührungen in sexuell bestimmter Weise unter Strafe. Die Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Gegen den Kosovaren wird nun entsprechend ermittelt. (PI Buchloe)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Tags:
sexuellebelästigung freiheitsstrafe geldstrafe allgäu


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