
09.07.2012 - 11:33
Die angeblich selbständigen Trockenbauer fielen dem Hauptzollamt Augsburg bereits im vergangenen Jahr bei einer Baustellenkontrolle in Mindelheim auf. Wie sich dann bei den weiteren Ermittlungen herausstellte, hatten sie zum Schein in verschiedenen Städten Deutschlands Gewerbe angemeldet. Bei ihren Firmensitzen handelte es sich aber lediglich um Briefkästen beziehungsweise um ein Postfach bei einer Versicherungsagentur. Von einer selbständigen Tätigkeit konnte somit keine Rede sein, da die Gewerbeanmeldungen nur dazu diente, die Sozialabgaben zu umgehen.
Im Rahmen der Ermittlungen kam weiterhin zutage, dass die Angeklagte einem Arbeiter eine falsche Nebenverdienstbescheinigung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit ausgestellt hat.
Damit konnte sich dieser rund 2.600,-- Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht erschleichen.