Rechtsexperte Michael Moser beantwortet Ihre Fragen
Wie gefährlich Alkohol im Übermaß im Allgemeinen ist braucht nicht betont zu werden. Am Arbeitsplatz darf der Arbeitgeber ein absolutes Alkoholverbot aussprechen, besonders dann, wenn gefahrgeneigten Arbeiten nachgegangen wird, wie z.B. das Bedienen von Maschinen, das Bewegen von schweren Lasten oder auch das Führen von Kraftfahrzeugen.
Alkohol am Arbeitsplatz – Verlust der Versicherung
So sind Arbeitnehmer auf dem Weg nach und von dem Ort ihrer Arbeitstätigkeit gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn der Versicherte absolut fahruntüchtig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert hat. Dies entschied jüngst der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) (Az L 9 U 154/09).
Ein 30-jähriger Vater von zwei Kindern verstarb im September 2007 auf der Heimfahrt nach seiner Arbeit in einer Eisengießerei. Der Mann wurde 1 ½ Stunden nach dem Ende seiner Spätschicht tot im Straßengraben aufgefunden. Eine Blutprobe ergab eine Alkoholkonzentration von 2,2 Promille.
Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung der Hinterbliebenen ab, weil die absolute Fahruntüchtigkeit die allein wesentliche Unfallursache gewesen sei. Die Ehefrau des Verstorbenen klagte gegen den ablehnenden Bescheid und argumentierte, dass im Betrieb Alkoholkonsum während der Arbeit üblich und vom Arbeitgeber toleriert werde obwohl ein Alkoholverbot im Betrieb ausgesprochen gewesen sei.
Alkohol kostet die Hinterbliebenenversorgung
Die Richter des LSG gaben der Berufsgenossenschaft Recht. Die absolute Fahruntüchtigkeit, die bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille vorliege, sei die rechtlich allein wesentliche Ursache für den Unfall gewesen. Alkoholmissbrauch stelle eine eigenverantwortliche Schädigung dar. Unterlasse es der Arbeitgeber, diesen während der Arbeitszeit zu unterbinden, führe dies allenfalls zu einer untergeordneten Mitverursachung. Eine maßgebliche Verletzung der Fürsorgepflicht käme nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber keinerlei Schutzvorkehrungen gegen das anschließende Benutzen eines Pkw im verkehrsuntüchtigen Zustand getroffen hätte. Mit dem erteilten Alkoholverbot, einer entsprechenden Betriebsvereinbarung und dem Bereitstellen alkoholfreier Getränke habe der Arbeitgeber des Verstorbenen jedoch die gebotenen Schutzmaßnahmen ergriffen.
Im konkreten Fall kostete der Alkoholkonsum des Betroffenen ihm das Leben und seiner Familie die Hinterbliebenenversorgung.
Wenn Sie Fragen rund um den Arbeitsplatz haben -fragen Sie gerne unseren Rechtsexperten Michael Moser!
Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich in der Nacht von Montag auf Dienstag bei Mindelheim. Der 24-jährige Fahrer war alkoholisiert und verlor die ...
Eine weggeworfene Zigarettenkippe führte am Montagabend zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Birkachstraße. Am Montagabend gegen 19:30 Uhr ...
Ein 47-jähriger Autofahrer kollidierte am Dienstag auf der A 96 mit einem Reh, wodurch sein Fahrzeug erheblich beschädigt wurde. Kurz darauf fuhr ein ...
Ein 56-jähriger Mann erschien am Montagvormittag bei der Polizeiinspektion Buchloe und wurde dabei wegen Alkoholisierung auffällig. Er hatte sein Auto benutzt, ...
Bei winterlichen Straßenverhältnissen kam es in Rettenberg am Montag zu einer Kollision zwischen zwei Pkw. Beide Fahrzeuge waren mit Sommerreifen ...
Am späten Montagnachmittag kam es in Kempten zu einer Auseinandersetzung, bei der ein 23-Jähriger und eine 22-Jährige sich gegenseitig ins Gesicht ...
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
Meine Allgäu-Region wählen ...
Für immer
What More I Can Say
Hula Hoop