Hygienevorgaben in Geschäften weiter einhalten
Die sich ausbreitenden Infektionen mit dem Corona-Virus stellen die Gesellschaft weiterhin vor große Herausforderungen. Die bayerische Staatsregierung hat daher Anfang dieser Woche die Verlängerung der getroffenen Maßnahmen bis zum 19. April beschlossen.
Damit ist jeder einzelne ist gefordert, die Vorsichts- und Hygienemaßnahmen weiterhin zu beachten. Dies gilt insbesondere auch im Lebensmitteleinzelhandel, der bei der Versorgung der Bevölkerung eine zentrale Rolle spielt. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Beschäftigten zu schützen und die Verbreitung des Corona Virus einzudämmen, sind die Geschäfte gehalten, die Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. Diese Vorsichts- und Hygienemaßnahmen sind insbesondere die Steuerung des Zutritts, um den Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen gewährleisten zu können, ggf. Bodenmarkierungen im Kassenbereich oder anderen Wartebereichen, der Verzicht auf die Abgabe von Lebensmitteln in von Kunden mitgebrachte Behältnisse oder auch die regelmäßige Reinigung der im direkten Kundenkontakt stehenden Oberflächen (z.B. Griffe von Kühlregalen und Einkaufswägen).
In diesem Zusammenhang mit der Maßnahmenverlängerung hat außerdem das Bayer. Kultusministerium darauf hingewiesen, dass die eingerichtete Notfallbetreuung an den Schulen für Berufstätige in systemrelevanten Bereichen auch in den anstehenden Osterferien angeboten werden wird. Die Notfallbetreuung wird im Bedarfsfall in der ersten Ferienwoche von Montag bis Donnerstag und in der zweiten Ferienwoche von Dienstag bis Freitag aufrechterhalten.
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