Corona-Inzidenzwerte im Allgäu überschritten
Mit Ausnahme der kreisfreien Stadt Kempten haben sämtliche anderen bayerischen Regionen des Allgäus am Wochenende oder zu Beginn der neuen Woche wichtige Inzidenzwerte überschritten. Das Oberallgäu, das Unterallgäu, die Stadt Kaufbeuren, sowie der Landkreis Lindau liegen jeweils über dem Schwellenwert von 35 (Quelle: Robert-Koch-Institut). Ab hier greifen erste Maßnahmen. Der Landkreis Ostallgäu und die Stadt Memmingen liegen sogar deutlich über der Marke von 50, bei der die Schutzmaßnahmen noch deutlich verschärft werden.
Aktualisierte Zahlen vom 21.10.2020 gibt es HIER.
Die konkreten Inzidenz-Werte (Quelle: RKI, 19.10.2020, 0 Uhr)
BAYERN
Landkreis Lindau: 47,6
Landkreis Oberallgäu: 38,5
Landkreis Ostallgäu: 68,0
Landkreis Unterallgäu: 35,1
Stadt Kaufbeuren: 36,0
Stadt Kempten: 34,7
Stadt Memmingen: 68,0
BADEN-WÜRTTEMBERG
Landkreis Bodenseekreis: 24,4
Landkreis Ravensburg: 18,9
(Positive Covid-19-Fälle / 100.000 Einwohner)
Die Bayerische Staatsregierung hatte bereits vergangene Woche folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 35
In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 35 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:
- Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
- Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomi eeingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
2. Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 50
In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 50 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:
- Es wird eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.
Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren.
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