Moderator: Bernd Krause
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Bernd Krause
 
 
Protest der
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Oberallgäu - Sonthofen
Mittwoch, 19. Juni 2013

150 Teilnehmer folgen dem Aufruf der IggT

Mit Kuhschellen, Transparenten und einem großen trojanischen Pferd sind rund 150 Teilnehmer heute Nachmittag durch die Innenstadt von Sonthofen gezogen. Sie waren einem Aufruf der „Interessensgemeinschaft gesunde Tiere“ gefolgt, die den Protest zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) organisiert hatte.

Rund 20 Prozent der Landwirte kam tatsächlich aus dem Allgäu, die meisten dürften aus Oberbayern an der Veranstaltung teilgenommen haben. Weit mehr Teilnehmer wären nach Sonthofen gekommen, durch das herrliche Sommerwetter hätten viele auch die Heuernte auf ihren Höfen einfahren müssen, hieß es von Seiten der Veranstalter. Landrat Gebhard Kaiser würde sich auch wie ein solcher verhalten und sich über Gesetze hinwegsetzen.

„Landrat Kaiser aus dem OA und seine CSU-Kumpanen (Ilse Aigner, Staatsminister Dr. Marcel Huber und Staatssekretär Dr. Gerd Müller) planen ab Herbst in ganz Bayern den TBC-Wahnsinn durchzudrücken.“, so der Wortlaut in einer Pressemitteilung. Mit den Maßnahmen, die das Landratsamt und die Politiker auf Landes- und Bundesebene treffen würden, gebe es ebenfalls keine Allgäuer Produkte mehr auf den Alpen, da der Bauernstand vernichtet würde. Bei Kaiser gelte: „Geld regiert die Welt“, da er hauptsächlich der Pharmaindustrie in die Karten spiele und dieser Gelder zuspiele. Und das alles unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes. Auf Transparenten war „TBC = Täuschen, Bescheißen, Controllieren“ oder "Tier-Beseitigungs-Caeser" als Bezeichnung für den Landrat zu lesen.

Landrat Gebhard Kaiser ließ die Vorwürfe zunächst über sich ergehen. Als er schließlich erfuhr, dass er kein Statement abgeben durfte, wurde er zunehmend gereizter. „Genau so war das vor ein paar Jahrzehnten auch, da wurde auch keine anderslautende Meinung zugelassen“, polterte Kaiser. „Man habe bereits genug von ihm gehört“, ließ eine Rednerin per Megafon verlauten. Tiere seien nicht unnötig getötet worden, man habe nur nicht ausschließen können, dass sie nicht infiziert seien, so der oberallgäuer Landrat. Er sprach dagegen von irreführenden Thesen der Protestler. Sie hätten nicht verstanden, dass man Verantwortung gegenüber den Verbrauchern habe. Diese müssten einwandfreie Produkte kaufen können, weil sonst erst recht die Bauern sterben würden. Seine Begründung: Dann würden die Verbraucher erst recht nichts mehr kaufen, was mit Tbc in Verbindung stehen würde.
 

Das offizielle Statement des Landrats:

Wir leben in einer Region, in der Rohmilchprodukte einen enormen volkswirtschaftlichen Faktor darstellen. Über die "Existenzvernichtung von Bauernfamilien" müsste man sich dann Gedanken machen, wenn die Untersuchungen NICHT durchgeführt würden: denn die KRANKHEIT SELBST ist die Gefahr für die Bauern, NICHT die Bekämpfungsmethoden!

Wer behauptet, unter den Rindern im Oberallgäu gäbe es keine infektiösen und "die testen was, was nicht da ist", der darf sich gerne die Bilder anschauen, die die Veterinäre bei betroffenen Rindern im Landkreis gemacht haben.

Unsere oberste Prämisse ist der Schutz des Verbrauchers. Die Sicherheit unserer Lebensmittel und das Vertrauen der Verbraucher in diese Sicherheit sind für uns von höchster Bedeutung. Deswegen gehen wir Weg der Tbc-Testung weiter.

Im Betrieb eines der Kläger liegt ein dringender Tbc-Verdacht vor; der Betrieb stellt hauptsächlich Rohmilchprodukte her. Wer Lebensmittelunternehmer ist, hat eine besonders hohe Verantwortung ggü. dem Verbraucher. Da helfen keine Urteile und heilen keine Eilentscheidungen.

Natürlich werden nicht hunderte völlig gesunder Tiere getötet, es werden Tiere getötet, bei denen sich nicht mit allerletzter Sicherheit nachweisen läßt, dass sie infiziert sind. Aber man wird ja nicht allen ernstes zusehen wie Tiere möglicherweise andere anstecken, Halter und Verbraucher gefährden, bis die Krankheit ins letzte Stadium gerät. Wenn der Verdacht nicht anders abgeklärt werden kann, müssen natürlich auch verdächtige Tiere diagnostisch getötet werden, wir haben aber bereits mit der Eilverordnung erreicht, dass der Landwirt nun auch eine Nachuntersuchung am lebenden Tier durchführen kann.

Bei dem erstinstanzlichen "Gerichtsbeschluß" geht es in Wirklichkeit um eine Eilentscheidung, die noch kein endgültiges Urteil darstellt.

Auch der Kläger hat Rechtsmittel eingelegt, so erfolgreich war er also wohl nicht. Das Gericht hat keinen Zweifel daran geäußert, dass der Bestand tatsächlich tbc-verdächtig ist, hat nicht einmal festgestellt, dass die dort produzierte Milch keine Gefahr für den Verbraucher darstelle.

Grundlage des strittigen Teils waren juristische Feinheiten: das Gericht ist der Meinung, dass der EU-Status "anerkannt Tbc frei" vom Bund möglicherweise nicht in nationales Recht überführt worden sei. Was zur Folge hätte, dass der EU-Status "anerkannt Tbc-frei" bei keinem der von Tbc betroffenen Betriebe in der Bundesrepublik fallen könnte, weil er in der Rinder-Tuberkulose-Verordnung nicht eigens angesprochen ist. Vereinfacht gesagt würde das bedeuten: wenn der Betrieb wegen Tbc wirksam gesperrt ist, muss trotzdem das Schild „anerkannt Tbc-frei“ drauf stehen. So kann man keine Tierseuche bekämpfen. Für uns war es nie zweifelhaft, dass die Umsetzung des EU-Rechts durch die Bestandssperre nach § 6 RindTbV erfolgt und den "Status" beinhaltet.

Weiter hat das Gericht die Frage aufgeworfen, ob die Aussetzung des Status ausdrücklich mit Bescheid erfolgen muss und ob ein Bescheid über die Milch kraft Gesetzes oder nur nach ausdrücklicher Anordnung "sofort vollziehbar" ist. Wenn man diese Zweifel teilen würde, könnte die Milch auch nicht mehr nach EU-Recht gesperrt werden, wohl aber natürlich ebenso wie den Viehbestand nach nationalem Lebensmittelrecht und das haben wir mittlerweile gemacht.

Und die Landesanwaltschaft hat gegen die Entscheidung des VG Rechtsmittel beim VGH eingelegt.

Es ist unsere Pflicht, die Verbraucher zu schützen. Wir erlauben die Lieferung der Milch aus betroffenen Betrieben nur nach Entfernung der positiv getesteten Tiere und nach sicherer Erhitzung der Milch, so dass mögliche vorhandene Erreger sicher abgetötet werden.

Dass eine Betriebssperre für die einzelnen betroffenen Landwirtsfamilien als Einschnitt empfunden werden muss, ist nachvollziehbar. Dennoch ist eine Wartezeit bis zur Nachtestung notwendig, weil Neuinfektionen seit der Entnahme der positiv getesteten Tiere erst nach mindestens sechs Wochen überhaupt entdeckt werden können. Infizierte Tiere zeigen vorher keine messbare Immunreaktion auf den Test. Wenn wir diese Zeit nicht abwarten, macht auch der Test keinen Sinn. Der Kläger hätte des Test schon längst machen und schon heute frei sein können. Er zieht die Sperre einem Test vor, den alle anderen die ihre Milch selbst verarbeiten ganz selbstverständlich durchführen.

Der im Allgäu nachgewiesene Erreger kann genauso Ziegen wie Rinder befallen. Also müssen zwingend bei einem Betrieb, der Rinder und Ziegen zusammen hält, auch die Ziegen getestet sein. Dass Rind und Ziege mit demselben Tuberkulin getestet werden, ist seit Jahrzehnten Stand der Tiermedizin.

Derzeit werden in dem betroffenen Betrieb keine Rohmilchprodukte hergestellt, die Sicherheit des Verbrauchers ist damit gewährleistet.

 
Untersuchungen auf TBC im Landkreis Oberallgäu und Stadt Kempten
  • Anzahl der untersuchten Betriebe: 1352
  • Anzahl der Betriebe mit aktuellem Status "Anerkannt frei": 1323
  • Anzahl der gesperrten Betriebe: 29 (Labor-Ergebnisse bzw. notwendige Nachuntersuchungsergebnisse stehen noch aus):
  • Betriebe bei denen M. caprae über die Kultur nachgewiesen wurde: über 18
  • Betriebe mit einem zweifelhaften PCR-Ergebnis: 19 (das Kulturergebnis steht noch aus)
  • Anzahl der bisher getöteten Rinder: 784 (davon 5 Bestandskeulungen mit 126 Tieren)

 


Der Radio-Programmbeitrag zum Nachhören:



Tags:
landwirtschaft politik allgäu protest bauern abl iggt Landrat Kaiser


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