Moderator: Hits der 70er bis Heute
Sendung: Guten Abend Allgäu
 
 
Wasserkraftwerk soll in fünffach geschützter Zone entstehen
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Oberallgäu - Oberstdorf/Bad Hindelang
Freitag, 22. Mai 2015

Oberstdorfer reicht Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof ein

Michael Finger aus Oberstdorf hat den geplanten Bau des Wasserkraftwerkes an der Eisenbreche in Hindelang vor das Gericht gebracht. Er schrieb dazu sogar eine Beschwerde an die EuropäischeUnion.

„Ich bin Bürger der Europäischen Gemeinschaft und bitte Sie, meine Beschwerde wegen Verstößen gegen EU-Recht /Schutzbestimmungen im Schutzgebiet Allgäuer Hochalpen, sowie dem Geobiotop Eisenbreche an die entsprechende Stelle der juristische Instanz der EU weiterzuleiten. (BRD/Bayern/ Landkreis Oberallgäu /Gemeinde Hindelang OT Hinterstein , Ident 8528-401 & ident 8528-301, ident Geotop 780R007 ) Es betrifft den Neubau des Wasserkraftwerkes (WKA) Eisenbreche, umgangssprachlich Älpele Kraftwerk, im o.g. Schutzgebiet Europäischen Ranges, sowie Naturdenkmalstatus (Schutzstatuten : Natura 2000 Richtlinie, SPA und Alpenkonvention sowie nationale deutsche /bayrische Schutzverordnungen/gesetzte ). Aus meiner Sicht sind die gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend geprüft und gewichtet .Der Genehmigungsbescheid des LRA –OA Az 31-643/1-02/13 vom 24.03.2015 liegt zur Einsicht in der Behörde . Alle Träger öffentlicher Belange, sowie die Naturschutzverbände lehnen das WKA und deren Bau, sowie Standort ab .Gemeinsam sprechen wir von einem nicht kompensierbaren und massiv negativ wirkenden Eingriff, mit nicht abschätzbaren negativen Folgen für das Gebiet. Der Bau verstößt gegen die Vorgaben der Schutzverordnung des Gebietes, Naturschutzgesetze des Bundes und des Landesgesetzt, sowie des EU Recht Natura 2000, SPA und unterläuft somit die Vorgaben der EU auch im Bereich Wasserrahmenrichtlinie (WRR) und Alpenkonvention Protokoll Naturschutz und Energie. Desweiteren sind mehrere WKA im Genehmigungsverfahren im selben Schutzgebiet, ausschließlich mit Standortplanungen an Quellgewässer (*).“

 

Die Antwort der Behörde:

Sehr geehrter Herr FINGER hiermit bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 04/05/2015, das als Beschwerde unter dem Aktenzeichen CHAP(2015)01311 (bitte bei jedem Schriftwechsel angeben) registriert wurde. Die Zuteilung dieses Aktenzeichens besagt noch nicht, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird. Ihre Beschwerde wird von den Dienststellen der Kommission auf der Grundlage des einschlägigen EU-Rechts geprüft. Sie werden vom Ergebnis dieser Prüfung und über den Verlauf eines etwaigen Vertragsverletzungsverfahrens persönlich unterrichtet. Inzwischen können Sie sich mit der zuständigen Dienststelle Umwelt über folgende elektronische Postanschrift in Verbindung setzen: ENV-CHAP@ec.europa.eu. Sie haben die Wahl zwischen einer vertraulichen und einer nicht vertraulichen Behandlung Ihrer Beschwerde. „Nicht vertraulich“ bedeutet, dass Sie die Kommissionsdienststellen ermächtigen, Ihre Identität bei etwaigen Kontakten mit den Behörden des Mitgliedstaats, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, zu offenbaren und ihnen Ihr Schreiben zu übermitteln. Solange Sie nicht mittels des Beschwerdeformulars oder eines anderen Schreibens mitgeteilt haben, für welche Behandlung Sie sich entschieden haben, gehen die Kommissionsdienststellen davon aus, dass Sie eine vertrauliche Behandlung der Beschwerde wünschen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Offenbarung Ihrer Identität in manchen Fällen für die Bearbeitung der Beschwerde unumgänglich sein kann. Es werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben, auch dann nicht, wenn die Kommission beschließt, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Im Übrigen ist es in Ihrem Interesse, die einzelstaatlichen Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen, die im Allgemeinen eine direktere und stärker an Ihren persönlichen Bedürfnissen ausgerichtete Wahrnehmung Ihrer Rechte gestatten. Schadenersatz können Sie beispielsweise nur bei den einzelstaatlichen Gerichten erwirken. Da die einzelstaatlichen Rechtsbehelfe zudem Fristen unterliegen, besteht die Gefahr, dass Sie Ihrer Rechte auf einzelstaatlicher Ebene verloren gehen, wenn Sie sie nicht rasch geltend machen. Ich darf Sie ferner auf die Anlage verweisen, die einige wichtige Angaben zum Vertragsverletzungsverfahren enthält.

Das Gebiet, in dem das Wasserkraftwerk entstehen soll ist mehrfach geschützt. Die Gemeinde Bad Hindelang, das Landratsamt Oberallgäu und die CSU Oberallgäu befürworten allerdings den Bau in der Schutzzone. Bund Naturschutz, der Bayerische Vogelschutzbund und die ÖDP sprechen sich hingegen gegen den Bau des umstrittenen Kraftwerks aus.


Der Radio-Programmbeitrag zum Nachhören:



Tags:
wasserkraftwerk streit gericht beschwerde


© 2024 AllgäuHIT e.K. • Lindauer Str. 6 • 87439 Kempten (Allgäu) - Tel: 0831-20 69 74-0
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
MEINE REGIONALNACHRICHTEN
Meine Allgäu-Region wählen ...
 
Kleinwalsertal Kempten Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Memmingen Unterallgäu Bodensee
LIKE UNS BEI FACEBOOK
 
DIE LETZTEN 3 GESPIELTEN TITEL
 
Griff
Head On Fire (feat. Sigrid, King Princess and MØ)
 
James Cottriall
Givin´Up
 
Juli
Irgendwann
AKTUELLE BILDERGALERIEN
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Bauernproteste im Oberallgäu
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Chlorgasunfall am Klinikum Sonthofen
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Auto prallt in Sonthofen in Hauswand
 
 
Radio einschalten Ihr Spot bei uns Glasklarer Empfang Datenschutz/Impressum