Räum- und Streupflicht in Oberstdorf missachtet
Nachträglich gemeldet wurde der Polizei der Sturz einer 52-jährigen Fußgängerin. Sie war am Mittwoch gegen 10 Uhr in der Nebelhornstraße in Oberstdorf auf dem vereisten Gehweg gestürzt und hatte sich dabei eine schwere Oberarmverletzung zugezogen.
Eine bisher noch unbekannte Pkw-Fahrerin wird gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen: Sie hatte den Sturz offensichtlich beobachtet. In diesem Zusammenhang werden Hauseigentümer auf die bestehende Sicherungspflicht hingewiesen. Demnach ist an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr die Sicherungsfläche, hier der Gehweg, von Schnee zu räumen und bei Glätte geeignete abstumpfende Stoffe (z.B. Sand, Splitt) auszubringen. Nur bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen mit Tausalz zulässig (z.B. an Treppen oder starken Steigungen). Weitere Auskünfte zu den bestehenden Pflichten erteilt die Marktgemeinde Oberstdorf. (PI Oberstdorf)
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