Oberstdorf Therme bleibt Eigentum der Gemeinde
In der gestrigen Sitzung (03.02.2015) fasste der Marktgemeinderat von Oberstdorf zum eingereichten Antrag auf ein Bürgerbegehren folgenden Beschluss:
1. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art. 18 a Abs. 14 Satz 1 Gemeindeordnung, dass die Oberstdorf Therme im Eigentum des Marktes Oberstdorf bleibt und am jetzigen Standort betrieben wird.
2. Der Marktgemeinderat stimmt dem Auftrag zur Aktualisierung des Sanierungsgutachtens mit einer Strategieempfehlung für die Oberstdorf Therme als Diskussionspapier für die Neukonzipierung der Oberstdorf Therme - mit Erhalt und Verbesserung des alpinen Charakters - in Höhe von maximal 15.000 Euro zu.
3. Das Diskussionspapier mit den weiteren Planungsschritten soll dem Marktgemeinderat bis zum 30.06.2015 vorgelegt werden. Der Marktgemeinderat entscheidet über die weitere Vorgehensweise.
Hierdurch beschloss der Gemeinderat, dem Bürgerbegehren zu entsprechen. Ein Bürgerentscheid entfällt damit.
Die Entscheidung war schon im Voraus absehbar und wurde erwartet. Doch die bereits über 40 Jahre alte Therme in Oberstdorf muss bald saniert werden. Ein Sachverständiger der die Therme bereits 2006 geprüft hatte bestätigte vor kurzem, dass die Therme wohl einer Komplettsanierung unterzogen werden muss. Kostenpunkt dabei liegt im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Noch ist aber unklar, woher das Geld kommen soll. Für ein derzeitiges Vorhaben gibt es nur eine zehn prozentige Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Der Radio-Programmbeitrag zum Nachhören:
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