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Sendung: Guten Abend Allgäu
 
 
Dr. Leopold Herz, Allgäuer Landtagsabgeordneter der Freien Wähler
(Bildquelle: Freie Wähler)
 
Oberallgäu - Burgberg
Donnerstag, 30. Oktober 2014

Keine Windeln für Allgäuer Güllefässer

Die im Rahmen der Weiterentwicklung der Düngeverordnung von der EU-Kommission gestellten Forderungen sind nicht praxisgerecht und würden zu einem Strukturwandel in der Landwirtschaft führen, so MdL Dr. Leopold Herz, FREIE WÄHLER. Diese weitreichende Problematik diskutiert er mit dem Ortsobmann des BBV Burgberg, Willi Müller und einigen weiteren Berufskollegen.

Die in der Verordnung enthaltene Nitratrichtlinie bringt den Allgäuer Bauern sicherlich große Probleme.  Die deutsche Umsetzung im Rahmen der Düngeverordnung als flächendeckende Vorgabe für die gesamte Bundesrepublik ist weder zwingend von der EU vorgegeben, noch sind die Vorschläge praktikabel umsetzbar. In Bayern sind die Grundwasserwerte größtenteils in sehr gutem Zustand, sodass hier nicht flächendeckend Handlungsbedarf besteht.

Darüber hinaus soll künftig für Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 15 Prozent ein Düngeverbot gelten. Die Gesprächspartner sind sich einig, dass dies  völlig praxisfremd in unserer Region, wie dem Oberallgäu ist. Es würde sicherlich das Ende für viele landwirtschaftliche Betriebe im Allgäu bedeuten! MdL Dr. Herz fordert einen unterschiedlichen Ansatz bei der Anwendung, je nach regionalen Gegebenheiten.

Auch strengere Anforderungen an die Ausbringungstechnik wie die Schleppschlauchtechnik, eine strikte Anwendung der 230-kg-N-Regel (Ausnahmeregelung wie bisher), die Ausweitung der Sperrzeiten für die Düngeausbringung, eine Erhöhung der Lagerkapazitäten usw. sind weitere Forderungen, die den Erhalt bäuerlicher Familienbetriebe akut gefährden. MdL Dr. Herz hat deshalb mit seinen Landtagskollegen einen Antrag im Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtages gestellt. Er fordert die Erarbeitung von praxisgerechten Vorschlägen. Der bisherige Entwurf der Novelle der Düngeverordnung sowie verschärfte Anforderungen bei JGS-Anlagen (Doppelwandigkeit und Dichtigkeitsprüfung - Gleichbehandlung wie chemische Anlagen) ist aus seiner Sicht nicht hinnehmbar!


Tags:
düngeverordnung landwirtschaft allgäu herz


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